Vertragspartner
Auftraggeber:in
Logoipsum Foundation
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Agentur
braindinx GmbH
Oidtweilerweg 150
52477 Alsdorf
Nutzungsvereinbarung (SaaS) für die Digitale Brand Guideline
Diese Nutzungsvereinbarung regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Agentur und ihrer Auftraggeber:in im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Lösung „Digitale Brand Guideline“ unter der Subdomain demo.brand-guideline.de.
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche kostenpflichtigen und kostenfreien Zugänge zur SaaS-Plattform „Digitale Brand Guideline“ im Rahmen der bereitgestellten Subdomainstruktur.
2. Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
Die Agentur stellt eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur Verfügung, die es Auftraggeber:innen ermöglicht, ihre Corporate Identity- und Designrichtlinien digital zu verwalten und intern wie extern bereitzustellen.
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Plattform:
- Zugriff auf visuelle Markenrichtlinien über die Subdomain demo.brand-guideline.de
- Hosting, Wartung und technische Betreuung der Plattform
- Zugriffssteuerung für interne und externe Nutzer:innen
- Verwaltung von Logos, Farben, Schriften, Templates und Textbausteinen
Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem gebuchten Paket (Standard / Pro / Enterprise).
3. Rechte zur Nutzung der Plattform
3.1 Einfache Nutzungsrechte
Die Agentur räumt den Auftraggeber:innen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, die bereitgestellte Plattform während der Laufzeit zu nutzen.
3.2 Nutzungsgrenzen
- Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu unternehmensinternen Zwecken.
- Die Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
- Eine kommerzielle Vermarktung der Plattforminhalte durch die Auftraggeber:in ist nicht gestattet.
4. Rechte an Marken, Inhalten & Templates
4.1 Kundeneigene Inhalte
Alle von den Auftraggeber:innen bereitgestellten Inhalte (z. B. Logos, Texte, Markenwerte) verbleiben im Eigentum der Auftraggeber:innen. Die Agentur erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Darstellung und Verarbeitung innerhalb der Plattform.
4.2 Systemelemente & Templates
Alle Vorlagen, Systemelemente und Module der Plattform (z. B. Designstruktur, Navigation, Code, visuelle Komponenten) verbleiben im geistigen Eigentum der Agentur und dürfen nur im Rahmen der Nutzung verwendet werden.
5. Verfügbarkeit und Wartung
Die Agentur gewährleistet eine mittlere jährliche Verfügbarkeit der Plattform von 98 %. Wartungsarbeiten und Sicherheitsupdates werden nach Möglichkeit außerhalb der Kernnutzungszeiten durchgeführt. Über längere Ausfälle werden die Auftraggeber:innen rechtzeitig informiert.
6. Datenschutz & Datensicherheit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung unter www.braindinx.de/datenschutz einsehbar.
Die Agentur trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um gespeicherte Kundendaten vor Verlust, Manipulation oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
7. Haftung
Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Vertragslaufzeit & Kündigung
Die Laufzeit ergibt sich aus dem gebuchten Tarifmodell. Verträge können zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
8.1 Datenlöschung
Nach Vertragsende wird die Subdomain deaktiviert. Auftraggeber:innendaten bleiben für 30 Tage im System gespeichert und können innerhalb dieser Frist exportiert werden. Danach erfolgt eine endgültige Löschung gemäß DSGVO.
9. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Die Agentur behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, neue Funktionen oder technische Entwicklungen erforderlich ist. Über Änderungen werden die Auftraggeber:innen rechtzeitig informiert.
10. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Aachen, sofern es sich bei den Auftraggeber:innen um ein Unternehmen im Sinne des HGB handelt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Nutzungsrechte Corporate Design
Hier findest du die Regeln zur Übertragung von Nutzungsrechten am entwickelten Corporate Design. Die Einräumung der Rechte erfolgt auf Grundlage des deutschen Urheberrechts.
1. Gegenstand der Rechteübertragung
Die Agentur räumt den Auftraggeber:innen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, jedoch räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Nutzungsrecht an dem entwickelten Corporate Design ein. Das Corporate Design umfasst alle im Rahmen dieses Projekts erstellten, urheberrechtlich geschützten Gestaltungselemente einschließlich des Logos, Farb- und Formkonzepts, Typografie und gegebenenfalls definierter Anwendungen.
2. Umfang der Nutzungsrechte
Das Nutzungsrecht umfasst sämtliche derzeit bekannten und zukünftigen Nutzungsarten innerhalb Deutschlands, insbesondere die analoge und digitale Verwendung in folgenden Bereichen:
- Geschäftsausstattung (z. B. Briefpapier, Visitenkarten, Präsentationen)
- Werbematerialien (z. B. Flyer, Broschüren, Anzeigen)
- Online-Medien (z. B. Websites, Social Media, Bannerwerbung)
- Merchandise und Produktkennzeichnung
- Unternehmenskennzeichnung im Raum (z. B. Schilder, Messestände)
Die Nutzung darf uneingeschränkt, auch mehrfach, innerhalb Deutschlands erfolgen. Das umfasst insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Vorführung und Sendung.
3. Bedingung der Rechteübertragung
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung (§158 BGB). Bis dahin verbleiben alle Nutzungsrechte ausschließlich bei der Agentur.
4. Bearbeitungs- und Änderungsrechte
Die Auftraggeber:innen sind nicht berechtigt, das Corporate Design ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur zu bearbeiten, umzugestalten oder ein Re-Design vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Unzulässig sind insbesondere Bearbeitungen, die die gestalterische Aussage oder Integrität des ursprünglichen Designs wesentlich verändern oder die Urheberpersönlichkeitsrechte der Agentur beeinträchtigen könnten (§14 UrhG).
5. Exklusivität
Die Rechteeinräumung erfolgt exklusiv. Die Agentur verpflichtet sich, das betreffende Corporate Design nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen oder selbst weiterzuverwenden.
6. Übertragung an Dritte
Die Auftraggeber:innen sind berechtigt, die ihnen eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen zu erteilen, sofern die ursprüngliche Gestaltung dabei nicht in ihrem Charakter verändert wird. Die Rechteübertragung an Dritte erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggeber:innen. Die Agentur ist darüber zu informieren, muss jedoch nicht zustimmen. Die Nutzung durch Dritte ist ebenfalls auf Deutschland beschränkt.
7. Schutzrechte / Eintragung
Die Auftraggeber:innen sind berechtigt, auf eigene Kosten Schutzrechte (z. B. Marken- oder Designschutz) für die übertragenen Arbeitsergebnisse im eigenen Namen innerhalb Deutschlands anzumelden. Die Agentur verpflichtet sich, dafür erforderliche Mitwirkungen (z. B. Abgabe von Erklärungen) auf erstes Anfordern zu leisten.
8. Option auf Erweiterung der Nutzungsrechte
Eine Erweiterung der Nutzungsrechte über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus, insbesondere auf einzelne EU-Staaten oder weltweit, kann jederzeit gegen gesonderte schriftliche Vereinbarung und zusätzliche Vergütung erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Erweiterung ist ausdrücklich zu dokumentieren.
9. Recht zur Eigennutzung als Referenz
Die Agentur ist berechtigt, das im Rahmen dieses Projekts entwickelte Corporate Design – insbesondere Logo, Farbsystem, Typografie und gestalterische Elemente – zur Eigenwerbung in digitalen und analogen Medien als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung:
- auf der Website und in Social-Media-Kanälen der braindinx GmbH
- in Präsentationen, Portfolios, Wettbewerben und Pitches
- in Newslettern oder Agenturverzeichnissen
Die Referenznennung kann unter Verwendung des Namens und Logos des Auftraggebers erfolgen. Inhalte, die eindeutig als vertraulich gekennzeichnet wurden, sind von der Referenznutzung ausgeschlossen. Auf Wunsch der Auftraggeber:in kann die Referenznutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden – dies bedarf der schriftlichen Vereinbarung im Vorfeld oder im Nachgang des Projekts.
10. Ergänzende Regelungen zur Nutzung und Haftung
- Arbeits- und Rohdateien
Die Übergabe offener Arbeitsdateien (z. B. AI-, INDD-, PSD-Dateien) ist nicht Bestandteil des vereinbarten Nutzungsrechts. Sie erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung. - Abbruch des Projekts
Wird das Projekt vorzeitig durch die Auftraggeber:in beendet, so verbleiben sämtliche bis dahin erstellten Entwürfe und Gestaltungen der Agentur. Eine Nutzung oder Weiterverarbeitung durch die Auftraggeber:in ist ohne gesonderte Vereinbarung unzulässig. - Schutzrechtsanmeldungen und Haftung
Die Agentur haftet nicht für etwaige Schutzrechtsverletzungen, die durch Veränderungen am Design durch die Auftraggeber:in oder durch Schutzrechtsanmeldungen ohne vorherige rechtliche Prüfung entstehen. - 10. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Aachen, sofern es sich bei den Auftraggeber:innen um ein Unternehmen im Sinne des HGB handelt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
11. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Aachen, sofern es sich bei den Auftraggeber:innen um ein Unternehmen im Sinne des HGB handelt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
Stand: April 2025