Vertragspartner

Auftraggeber:in

Logoipsum Foundation
Musterstraße 1
00000 Musterstadt

Agentur

braindinx GmbH
Oidtweilerweg 150
52477 Alsdorf

Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung der Digitalen Brand Guideline (nachfolgend „System“) durch die braindinx GmbH (nachfolgend „braindinx“) gegenüber ihren Kund:innen (nachfolgend „Kund:in“).

Grundgedanke dieser Bedingungen: Die Digitale Brand Guideline ist kein eigenständig verkauftes Produkt, sondern ein von braindinx bereitgestelltes Arbeitswerkzeug im Rahmen einer bestehenden Betreuungs- und Beratungsbeziehung. braindinx stellt das System als solches unentgeltlich zur Verfügung; vergütet werden die Entwicklung, Erarbeitung und Einpflege von Inhalten. Ein eigenständiger Anspruch der Kund:in auf das System besteht daher nicht.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Zugänge zur Digitalen Brand Guideline, unabhängig davon, im Rahmen welches zugrunde liegenden Beratungs-, Gestaltungs- oder Betreuungsvertrags („Grundvertrag“) der Zugang eingerichtet wurde. Sie ergänzen den jeweiligen Grundvertrag und gehen diesem in Fragen der Systemnutzung vor, soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist.

  1. Die Digitale Brand Guideline ist ein von braindinx entwickeltes und betriebenes System zur Dokumentation, Darstellung und Weiterentwicklung der Markenidentität der Kund:in sowie zur Zusammenarbeit zwischen braindinx und der Kund:in (u. a. Projektübersicht, Ansprechpartner:innen, Dokumente, Budgets).
  2. Das System ist kein eigenständiges, isoliert erwerbbares Produkt. Es wird ausschließlich begleitend im Rahmen einer bestehenden Betreuungs- und Beratungsbeziehung zwischen braindinx und der Kund:in bereitgestellt und dient der Umsetzung, Darstellung und Pflege der im Rahmen dieser Zusammenarbeit erarbeiteten Inhalte.
  3. Gegenstand der Vergütung ist ausschließlich die Entwicklung, Erarbeitung und Einpflege von Inhalten (z. B. CORE-Workshops, strategische und gestalterische Beratungsleistungen, Content-Erstellung, Pflege und Aktualisierung) gemäß dem jeweiligen Grundvertrag bzw. Angebot. Der Zugang zum System als solches wird nicht separat in Rechnung gestellt.
  1. Die Bereitstellung des Systems selbst erfolgt unentgeltlich als ergänzendes Werkzeug im Rahmen der Zusammenarbeit. Ein eigenständiger vertraglicher Anspruch der Kund:in auf Einrichtung, Fortführung oder einen bestimmten Funktionsumfang des Systems besteht nicht.
  2. braindinx ist berechtigt, das System, einzelne Funktionen oder dessen Struktur jederzeit weiterzuentwickeln, zu verändern oder einzuschränken, soweit dadurch die im Rahmen des Grundvertrags vereinbarten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  3. Absatz 1 und 2 lassen die Rechte der Kund:in an eigenen Inhalten (§ 5) und die Rechte am Corporate Design (§ 6, Anlage 1) unberührt.
  1. braindinx räumt der Kund:in für die Dauer der Zusammenarbeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das System im vereinbarten Umfang zu nutzen. Dieses Recht endet automatisch mit Beendigung der Zusammenarbeit (§ 11).
  2. Die Kund:in erhält mit der Bereitstellung des Zugangs kein Eigentum am System und keinen Anspruch auf Übergabe von Quellcode, Datenbankstruktur oder sonstigen technischen Bestandteilen. Alle Systemelemente, Vorlagen, Module und die Struktur des Systems (Design, Navigation, Code, technische und gestalterische Komponenten) verbleiben im alleinigen Eigentum von braindinx.
  3. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu unternehmensinternen Zwecken der Kund:in; eine kommerzielle Vermarktung der Systemfunktionen selbst durch die Kund:in ist ausgeschlossen.
  1. Für alle Inhalte, die im Rahmen der Zusammenarbeit in das System eingepflegt werden (z. B. Texte, Auswertungen, Strategiebausteine, Bild- und Textmaterial), gelten die Nutzungsrechte, die zwischen braindinx und der Kund:in gesondert vereinbart wurden, etwa im jeweiligen Angebot oder Grundvertrag.
  2. Soweit keine gesonderte Vereinbarung besteht, wird zwischen braindinx und der Kund:in wechselseitig ein einfaches, zeitlich auf die Dauer der Zusammenarbeit begrenztes und auf den Zweck der Nutzung innerhalb des Systems sowie der internen Markenarbeit der Kund:in beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Nutzung außerhalb dieses Zwecks – insbesondere eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwertung losgelöst vom System – bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Absatz 2 gilt nicht für das Corporate Design; hierfür gilt die Sonderregelung nach § 6.

Abweichend von § 5 Abs. 2 erhält die Kund:in an dem im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelten Corporate Design (insbesondere Logo, Farb- und Formkonzept, Typografie sowie definierte Anwendungen) die in Anlage 1 („Nutzungsrechte Corporate Design“) geregelten, weitergehenden Nutzungsrechte. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.

  1. Die Kund:in ist verpflichtet, die von ihr in das System eingebrachten Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Rechte Dritter (z. B. Bild-, Marken- und Urheberrechte).
  2. Die Kund:in stellt braindinx von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Einstellung von Inhalten durch die Kund:in beruhen.
  1. braindinx ist um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Systems bemüht. Da das System als begleitendes Werkzeug unentgeltlich bereitgestellt wird, übernimmt braindinx hierfür keine Verfügbarkeitsgarantie im Sinne eines Service-Level-Agreements.
  2. Wartungsarbeiten und Sicherheitsupdates werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durchgeführt. Über absehbare längere Ausfälle informiert braindinx die Kund:in rechtzeitig.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung unter www.braindinx.de/datenschutz einsehbar. braindinx trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um im System gespeicherte Daten vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff zu schützen.

  1. Für die im Rahmen des jeweiligen Grundvertrags vergüteten Leistungen (insbesondere Beratung, Content-Erstellung, Gestaltung) haftet braindinx im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet braindinx nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  2. Für die unentgeltliche Bereitstellung des Systems selbst (§ 3) haftet braindinx – über die in § 9 genannten Datenschutzpflichten hinaus – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  1. Der Zugang zum System besteht für die Dauer der aktiven Zusammenarbeit zwischen braindinx und der Kund:in im Rahmen des jeweiligen Grundvertrags.
  2. Endet die Zusammenarbeit – unabhängig vom Beendigungsgrund (z. B. ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Grundvertrags, Nichtverlängerung, einvernehmliche Beendigung) –, ist braindinx berechtigt, den Zugang zum System zu deaktivieren.
  3. Vor der endgültigen Deaktivierung informiert braindinx die Kund:in in Textform (z. B. per E-Mail) über die geplante Beendigung des Zugangs. Ab dieser Information steht der Kund:in eine Frist von 30 Tagen zur Verfügung, um die für sie relevanten Inhalte zu exportieren oder zu sichern – insbesondere eigene Inhalte im Sinne von § 5 sowie Inhalte, an denen ihr Nutzungsrechte gemäß § 6 / Anlage 1 zustehen. braindinx unterstützt die Kund:in dabei im zumutbaren Rahmen.
  4. Nach Ablauf dieser Frist deaktiviert braindinx die Subdomain bzw. den Zugang endgültig. Gespeicherte Daten werden anschließend gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  5. Ein Anspruch der Kund:in auf Fortführung, Wiederherstellung oder dauerhafte Archivierung des Systems nach Beendigung der Zusammenarbeit besteht nicht.

braindinx behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, neue Funktionen oder technische Entwicklungen erforderlich ist. Über Änderungen wird die Kund:in rechtzeitig informiert.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Aachen, sofern es sich bei der Kund:in um ein Unternehmen im Sinne des HGB handelt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

Nutzungsrechte Corporate Design

Hier finden sich die Regeln zur Übertragung von Nutzungsrechten am entwickelten Corporate Design. Die Einräumung der Rechte erfolgt auf Grundlage des deutschen Urheberrechts.

  1. Gegenstand der Rechteübertragung
    Die Agentur räumt der Kund:in mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das ausschließliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, jedoch räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Nutzungsrecht an dem entwickelten Corporate Design ein. Das Corporate Design umfasst alle im Rahmen dieses Projekts erstellten, urheberrechtlich geschützten Gestaltungselemente einschließlich des Logos, Farb- und Formkonzepts, Typografie und gegebenenfalls definierter Anwendungen.
  2. Umfang der Nutzungsrechte
    Das Nutzungsrecht umfasst sämtliche derzeit bekannten und zukünftigen Nutzungsarten innerhalb Deutschlands, insbesondere die analoge und digitale Verwendung in folgenden Bereichen:
    Geschäftsausstattung (z. B. Briefpapier, Visitenkarten, Präsentationen)
    Werbematerialien (z. B. Flyer, Broschüren, Anzeigen)
    Online-Medien (z. B. Websites, Social Media, Bannerwerbung)
    Merchandise und Produktkennzeichnung
    Unternehmenskennzeichnung im Raum (z. B. Schilder, Messestände)
    Die Nutzung darf uneingeschränkt, auch mehrfach, innerhalb Deutschlands erfolgen. Das umfasst insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Vorführung und Sendung.
  3. Bedingung der Rechteübertragung
    Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung (§ 158 BGB). Bis dahin verbleiben alle Nutzungsrechte ausschließlich bei der Agentur.
  4. Bearbeitungs- und Änderungsrechte
    Die Kund:in ist nicht berechtigt, das Corporate Design ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur zu bearbeiten, umzugestalten oder ein Re-Design vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Unzulässig sind insbesondere Bearbeitungen, die die gestalterische Aussage oder Integrität des ursprünglichen Designs wesentlich verändern oder die Urheberpersönlichkeitsrechte der Agentur beeinträchtigen könnten (§ 14 UrhG).
  5. Exklusivität
    Die Rechteeinräumung erfolgt exklusiv. Die Agentur verpflichtet sich, das betreffende Corporate Design nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen oder selbst weiterzuverwenden.
  6. Übertragung an Dritte
    Die Kund:in ist berechtigt, die ihr eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen zu erteilen, sofern die ursprüngliche Gestaltung dabei nicht in ihrem Charakter verändert wird. Die Rechteübertragung an Dritte erfolgt auf eigene Verantwortung der Kund:in. Die Agentur ist darüber zu informieren, muss jedoch nicht zustimmen. Die Nutzung durch Dritte ist ebenfalls auf Deutschland beschränkt.
  7. Schutzrechte / Eintragung
    Die Kund:in ist berechtigt, auf eigene Kosten Schutzrechte (z. B. Marken- oder Designschutz) für die übertragenen Arbeitsergebnisse im eigenen Namen innerhalb Deutschlands anzumelden. Die Agentur verpflichtet sich, dafür erforderliche Mitwirkungen (z. B. Abgabe von Erklärungen) auf erstes Anfordern zu leisten.
  8. Option auf Erweiterung der Nutzungsrechte
    Eine Erweiterung der Nutzungsrechte über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus, insbesondere auf einzelne EU-Staaten oder weltweit, kann jederzeit gegen gesonderte schriftliche Vereinbarung und zusätzliche Vergütung erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Erweiterung ist ausdrücklich zu dokumentieren.
  9. Recht zur Eigennutzung als Referenz
    Die Agentur ist berechtigt, das im Rahmen dieses Projekts entwickelte Corporate Design – insbesondere Logo, Farbsystem, Typografie und gestalterische Elemente – zur Eigenwerbung in digitalen und analogen Medien als Referenz zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Darstellung:
    – auf der Website und in Social-Media-Kanälen der braindinx GmbH
    – in Präsentationen, Portfolios, Wettbewerben und Pitches
    – in Newslettern oder Agenturverzeichnissen
    Die Referenznennung kann unter Verwendung des Namens und Logos der Kund:in erfolgen. Inhalte, die eindeutig als vertraulich gekennzeichnet wurden, sind von der Referenznutzung ausgeschlossen. Auf Wunsch der Kund:in kann die Referenznutzung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden – dies bedarf der schriftlichen Vereinbarung im Vorfeld oder im Nachgang des Projekts.
  10. Ergänzende Regelungen zur Nutzung und Haftung
    Arbeits- und Rohdateien: Die Übergabe offener Arbeitsdateien (z. B. AI-, INDD-, PSD-Dateien) ist nicht Bestandteil des vereinbarten Nutzungsrechts. Sie erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung.
    Abbruch des Projekts: Wird das Projekt vorzeitig durch die Kund:in beendet, so verbleiben sämtliche bis dahin erstellten Entwürfe und Gestaltungen bei der Agentur. Eine Nutzung oder Weiterverarbeitung durch die Kund:in ist ohne gesonderte Vereinbarung unzulässig.
    Schutzrechtsanmeldungen und Haftung: Die Agentur haftet nicht für etwaige Schutzrechtsverletzungen, die durch Veränderungen am Design durch die Kund:in oder durch Schutzrechtsanmeldungen ohne vorherige rechtliche Prüfung entstehen.
  11. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Aachen, sofern es sich bei der Kund:in um ein Unternehmen im Sinne des HGB handelt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.